In seinem 1961 erschienen Text über die Basler Altstadt, plädiert Lucius Burckhardt für ein erneuertes Verständnis von Denkmalschutz, in dem nicht ausschliesslich die architekturgeschichtlich schützenswerte Altstadt als gebautes Monument im Zentrum steht, sondern vor allem deren lebendige Nutzung als wichtiges Kriterium für ihren Fortbestand als Teil der zeitgenössischen Gesellschaft angeführt wird.
Wir fragen uns, wie die Relevanz eines Gerichtsgebäudes auf eine zeitgenösssische Art und Weise durch den neuen Haupteingang abgebildet werden kann, um die Nutzung für die Öffentlichkeit lebendig sichtbar zu gestalten, und sich selbstverständlich, aber auch selbstbewusst in die gewachsene Struktur der Altstadt einzufügen. Der Gebäudekomplex der Gerichtsgebäude wird heute bereits durch vier, teils überhohe, Eingangstüren geprägt. Um in dieser Abfolge bestehen zu können bedarf es nach unserer Überzeugung einer klaren Geste, die auf natürliche Art und Weise als neuer Haupteingang erkannt wird.
Das Projekt versucht eine Balance zu finden zwischen klarer Adressbildung für den neuen Haupteingang und Einfügung in die bestehende Logik der beiden historischen Gerichtsgebäude. Dafür wird der Eingangsbereich überhoch ausgebildet, jedoch in seiner Breite dem bestehenden Fenster-Raster der Bäumleingasse 1 folgend. Die zurückspringende Seitenachse wird dabei als „Fuge“ zwischen der Bäumleingasse 1 und Bäumleingasse 3 gelesen, dessen vertikale Ausdehung durch die Proportion der neuen Eingangsöffnung unterstützt wird, und die Abgrenzung der beiden Gerichtsbauten als eigenständige Einheiten stärkt.
Die Gestaltung der Eingangstür wird über 2 Schichten organisiert. Aussen befindet sich eine grossformatige, doppelflügelige Holztür, die ausserhalb der Öffnungzeiten geschlossen ist. Während den Öffnungszeiten werden beide Flügel geöffnet, und bleiben geöffnet stehen. Sie haben trotz ihrer Einfachheit eine ähnliche Präsenz wie die Pilaster und Doppelsäulen, welche die bestehenden Eingänge einrahmen. Als willkommen heissende Geste erweitert sich der Eingangsbereich in den Strassenraum, und evoziert eine Erscheinung zwischen sakraler Kirchentür und einfachen Fensterläden. Uns gefällt die Vorstellung, dass sich diese Tür jeden Morgen von neuem öffnet, und das Gebäude für alle sichtbar einen neuen Tag begrüsst.
Die eigentliche Eingangstür befindet sind dahinter, und ist als verglaste Stahltür maximal transparent gestaltet. Die Öffnung ist mit filigranen Rahmen versehen, und erlaubt grösstmögliche Einsicht und Belichtung des dahinterliegenden Eingangsfoyers.
Als Organ der Rechtssprechung beschützt das Gericht die verfassungsmässig gegebenen Rechte der Basler Bürgerinnen und Bürger. Das Betreten eines Gerichtsgebäudes sollte die Würde des Gerichts repräsentieren und eine Vorstellung von Recht materialisieren. Nicht nur im Ausdruck zur Stadt, sondern auch im Innenraum des Eingangsfoyers braucht es unter diesen Voraussetzungen eine räumliche Geste, die der Bedeutung der Nutzung gerecht wird. Wir schlagen daher vor, die Geschossdecke im Eingangsfoyer rückzubauen, und eine zweigeschossige Eingangshalle auszubilden. Dies ermöglicht nicht nur eine würdevolle Ankunft im Gerichtsgebäude, sondern erlaubt gleichzeitig eine visuelle Verbindung zum Erdgeschoss der Bäumleingasse 3 durch ein inneres Fenster. Ein verhältnismässig kleiner Eingriff, der jedoch die Orientierung und auch die Hierarchisierung der Erschliessung massgeblich verbessert.
Das eigentlich repäsentative „Erdgeschoss“ der Gerichte befindet sich auf dem Erdgeschossniveau der Bäumleingasse 3. Der barrierefreie Zugang am neuen Haupteingang hat zur Folge, dass der Gerichtskomplex zukünftig durch das darunterliegende Geschoss erschlossen wird. Die Blickbeziehung zum oberen Geschoss vermittelt den Besuchenden auf einfache Art die Logik der Gebäudesequenz, und setzt sie direkt in Beziehung zum Zugangsniveau des ehemaligen Haupteingangs.